Insgesamt sind der Verteidigerin für das Jahr 2023 Aufwendungen von 7.19 Stunden zu entschädigen. Bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00, zuzüglich Auslagen von Fr. 42.70 und einem Mehrwertsteuersatz von 7.7% ergibt sich ein Honorar von Fr. 1'749.60. Für das Jahr 2024 beträgt der zu entschädigende Aufwand 9.06 Stunden. Zuzüglich Auslagen von Fr. 42.70 und 8.1% Mehrwertsteuer beträgt das Honorar Fr. 2'396.70. Insgesamt ergibt sich eine Entschädigung von Fr. 4'146.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), welche der Privatkläger und die C._____ GmbH dem Beschuldigten in solidarischer Haftbarkeit auszurichten hat.