Der Mehrwertsteuersatz beträgt – wie in der eingereichten Honorarnote zutreffend ausgewiesen – für die vor dem 1. Januar 2024 angefallenen Aufwendungen und Auslagen 7.7 %, für spätere Aufwendungen 8.1 %. Da in der Honorarnote nicht ausgewiesen wird, wann die geltend gemachten Auslagen angefallen sind, rechtfertigt sich eine hälftige Aufteilung auf die beiden Zeiträume.