Zudem verwies er auf Mehrarbeit, welche die Treuhänderin habe leisten müssen. Auch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nannte in ihrer Berufungsantwort erstmals die fehlende Möglichkeit der Archivierung und der Überprüfung von Steuerrechnungen und verwies auf die Erhöhung des kostenpflichtigen Aufwands sowie die Busse. In der Anklageschrift werden indessen weder fehlende Archivierungsmöglichkeiten oder damit verbundene negative Folgen genannt noch wird auf im Zusammenhang mit Steuererklärungen oder (über die offensichtlich nicht gegebene Problematik mit dem Treuhandvertrag hinaus, dazu vorstehend E. 2.3.5.2) auf anderweitig drohende oder entstandene Nachteile verwiesen.