Er habe die Rückgabe an die Bedingung geknüpft, dass das Protokoll unterschrieben werde. Schliesslich habe es eine Abschlussbesprechung gegeben, anlässlich welcher er die Unterlagen übergeben und der Privatkläger unterzeichnet habe (Protokoll HV act. 564-567). Die Unterlagen zum Geschäftsjahr 2017/2018 habe er nicht ausgehändigt, da hinsichtlich dieses Geschäftsjahrs eine offene Rechnung bestehe. Sie hätten zwei Quartale gebucht, hätten dann aber - 20 -