2.3.3. Der Beschuldigte bestätigte, dass er von der neuen Treuhänderin am 14. Februar 2020 um die Herausgabe von Akten gebeten worden sei. Hinsichtlich der zwei Ordner der Geschäftsjahre 2015/2016 und 2016/2017 führte er aus, dass er dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, da er vom Vater des Privatklägers gebeten worden sei, die Unterlagen erst herauszugeben, wenn der Privatkläger das Protokoll mit der Déchargeerteilung an den Vater unterschrieben habe. Er habe die Rückgabe an die Bedingung geknüpft, dass das Protokoll unterschrieben werde.