Der Privatkläger habe sehr wohl Nachteile erlitten, indem die neue Treuhänderin erhebliche Mehrarbeit gehabt habe. Zudem sei der Privatkläger mit Strafbefehl des kantonalen Steueramts vom 8. November 2022 bezüglich der Steuererklärungen 2019, 2020 und 2021 zu einer Busse von Fr. 3'250.00 verurteilt worden.