2.1.5. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten macht in ihrer Berufungsantwort geltend, dass durch die Bestätigung der Buchhalterin der C._____ GmbH vom 8. März 2023 belegt sei, dass dem Beschuldigten stets Originaldokumente ausgehändigt worden seien. Mit dem Zurückbehalten diverser Akten sei die Handlungsfreiheit des Privatklägers erheblich eingeschränkt worden, da er seit über vier Jahren für diverse interne Arbeitsschritte, namentlich Steuerüberprüfung und Archivierung, nicht über die Akten verfügen könne. Der Privatkläger habe den Nichterhalt der Akten anhaltend dulden müssen.