onsrecht nicht fest. Vielmehr setzte sie "für Laien ein falsches Signal", wenn sie die in der Luft hängende Feststellung treffe, dass sowohl die Déchargeerteilung an den Vater als auch die Bezahlung des Honorars bis heute nicht erfolgt seien. Die Vorinstanz gehe (verkürzt) richtig davon aus, dass Hauptanliegen des Privatklägers gewesen sei, die Steuererklärung korrekt auszufüllen und Unterlagen für die Akten zu erhalten. Entgegen der Anklage habe er die Anzeige indessen nicht deshalb eingereicht, weil er angeblich die Treuhänderin nicht habe einstellen können, was denn auch nicht nachvollziehbar gewesen wäre.