Zwischenzeitlich wäre ohne Weiteres eine Klage auf Herausgabe der Dokumente möglich gewesen. Auch die Kausalität zwischen den fehlenden Unterlagen und der nicht eingereichten Steuererklärung sei nicht nachgewiesen, da nicht klar sei, weshalb die Steuererklärung für das Jahr 2018 nicht eingereicht worden sei und weder von der Anklage noch vom Privatkläger habe dargelegt werden können, welche Dokumente zur Fertigstellung der Steuererklärung 2018 fehlen würden bzw. weshalb der Privatkläger nicht in der Lage sein sollte, die Steuererklärung für das Jahr 2018 auszufüllen. Im Übrigen sei - 13 -