habe aufgrund der Zurückbehaltung der Unterlagen keine neue Treuhänderin angestellt werden können, seien offensichtlich unzutreffend. Bezüglich der geltend gemachten Busse der Steuerbehörden befänden sich in den Akten keine Unterlagen. Die kantonale Steuerbehörde habe mit E-Mail vom 22. Februar 2022 sowohl eine Busse als auch eine Verzugszinsberechnung verneint. Die Nichtabgabe der Steuererklärung habe damit nachweislich zu keinen finanziellen Einbussen geführt. Vermutlich würden deshalb auch in der Anklage Ausführungen zu der Steuererklärung oder zu finanziellen Folgen fehlen. Durch die Zurückhaltung der Dokumente sei damit kein finanzieller Schaden entstanden.