2. 2.1. 2.1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft dem Beschuldigten (ehemaliger Treuhänder des Privatklägers, der Familie des Privatklägers sowie der C._____ GmbH) in der Anklage zusammengefasst vor, dass er sich geweigert habe, Unterlagen des Privatklägers, der C._____ GmbH sowie von F._____ herauszugeben. Zunächst habe sich der Beschuldigte auf ein Retentionsrecht berufen und angegeben, dass er die Unterlagen erst herausgebe, wenn der Privatkläger sein Honorar bezahle und er ihm die Décharge erteile.