1.1.2. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 9. März 2023 vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen. Das vorinstanzliche Urteil ist damit vollumfänglich angefochten und entsprechend umfassend zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).