3.13. Am 28. Mai 2024 fand vor dem Obergericht die Berufungsverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte befragt wurde. Die Parteien hielten an ihren bisherigen Anträgen fest, wobei der Privatkläger (neben einem Schuldspruch wegen Sachentziehung) nun ausdrücklich einen Schuldspruch wegen vollendeter Nötigung beantragte. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. 1.1.1. Der Privatkläger und die C._____ GmbH beantragen einen Schuldspruch wegen Sachentziehung und Nötigung.