3.9. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 nahmen der Privatkläger und die C._____ GmbH Stellung zu den Berufungsantworten des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. 3.10. Mit der Vorladung zur Berufungsverhandlung und Verfügung vom 17. April 2024 wurde den Parteien mitgeteilt, dass in Erwägung gezogen werde, auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (mangels Einreichung einer Berufungserklärung) sowie auf die Berufung der C._____ GmbH (mangels Darlegung der Beeinträchtigung ihrer Handlungsfreiheit in der Anklage) nicht einzutreten.