3.8. Mit Eingabe vom 14. November 2023 (Postaufgabe 20. November 2023) erstattete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Berufungsantwort und beantragte: "1. Die Berufung sei betreffend Ziff. 1 der Anträge der Berufungsbegründung teilweise gutzuheissen. 2. Die Berufung sei betreffend Ziff. 2., 3., 4. und 5. der Anträge der Berufungsbegründung vollumfänglich gutzuheissen. 3. Unter teilweiser Kostenfolge zulasten des Beschuldigten."