3.6. Am 6. Oktober 2023 erstatteten der Privatkläger und die C._____ GmbH die vorgängige Berufungsbegründung und wiederholten die mit Berufungserklärung gestellten Anträge. Aus der Begründung ergibt sich, dass ein Schuldspruch wegen vollendeter Nötigung (und Sachentziehung) beantragt wird. 3.7. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2023 erstattete der Beschuldigte die Berufungsantwort und beantragte die Abweisung der Anträge des Privatklägers -7- und der C._____ GmbH sowie die vollumfängliche Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils.