3.3. Mit Eingabe vom 23. August 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten auf die Stellung eines Nichteintretensantrags bzw. die Erklärung einer Anschlussberufung. Sie erklärte sich mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. 3.4. Mit Eingabe vom 24. August 2023 beantragten der Privatkläger und die C._____ GmbH die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens. 3.5. Mit Verfügung vom 30. August 2023 wurde die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens angeordnet.