4. 4.1. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 7'948.35 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 4.2. Im Übrigen trägt der Beschuldigte seine Kosten selber." 2.3. Am 20. März 2023 meldete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Berufung gegen das ihr am 16. März 2023 zugestellte Urteil an. 2.4. Am 24. März 2023 meldeten der Privatkläger und die C._____ GmbH die Berufung gegen das ihnen am 16. März 2023 zugestellte Urteil an.