2. 2.1. 2.1.1. Am 9. März 2023 fand vor dem Bezirksgericht Bremgarten die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie A._____ (nachfolgend Privatkläger) als Auskunftsperson befragt wurden. 2.1.2. Der Privatkläger und die C._____ GmbH stellten die folgenden Anträge: "1. Der Beschuldigte sei der Sachentziehung gemäss Art. 141 StGB sowie der Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB schuldig zu sprechen. 2. Der Beschuldigte sei mit einer angemessenen Strafe zu belegen.