Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 1'200.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.2. Mit Eingabe vom 22. Juni 2022 erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den ihm am 14. Juni 2022 zugestellten Strafbefehl. 1.3. Am 7. September 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl als Anklageschrift an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens. Sie beantragte eine Verurteilung gemäss Strafbefehl. -4-