7.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – insoweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem ehemaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Bürgi, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 15'135.75 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten sofort zurückgefordert. 7.3. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Privatklägerin B.B._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 10'775.45 auszubezahlen. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten sofort zurückgefordert. Zustellung an: […]