In beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist die Integration des Beschuldigten grundsätzlich gut. Er hat seit dem Jahr 1988 für das L. Hotel_____ als Portier gearbeitet. Die lange, konstante Tätigkeit für einen Arbeitgeber ist positiv zu werten. Diese Arbeitsstelle hat er – nach eigenen Angaben – aufgrund des laufenden Strafverfahrens verloren. Seither lebt er von Arbeitslosentaggeldern. Er sei aktuell auf Stellensuche. Aufgrund der langen Berufstätigkeit ist von einer Teilnahme am Wirtschaftsleben und damit einhergehend einer gewissen beruflichen Integration auszugehen.