4.4. 4.4.1. Der heute 62-jährige Beschuldigte wurde in Sri Lanka geboren, wo er bis zu seinem 26. Altersjahr lebte. Er hat seine gesamten Kindheits- und Jugendjahre sowie den Beginn seines Erwachsenenlebens in seiner Heimat verbracht. Am 6. Oktober 1988 reiste er in die Schweiz ein, dies aufgrund seiner Flucht vor dem Bürgerkrieg in Sri Lanka. Die sprachliche Integration des Beschuldigten erweist sich als nicht mustergültig, benötigte er anlässlich der Berufungsverhandlung doch einen Dolmetscher. Jedoch zeigte sich, dass er einen Teil der Fragen verstanden hat und auf Deutsch beantworten konnte, sodass davon ausgegangen werden kann, dass er sich im Alltag auf Deutsch verständigen kann.