Hingegen wirkt sich wiederum verschuldenserhöhend aus, dass er über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt hat (siehe dazu oben). Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und den in diesem Rahmen denkbaren Erscheinungsformen von Freiheitsberaubungen von einem jeweils noch leichten Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen von 7 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen.