Der Beschuldigte hat von B.B._____ einmal verlangt, dass sie ihn oral befriedige. Der durch den Oralverkehr bewirkte Eingriff in die sexuelle Integrität ist erheblich. Es handelt sich gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts um eine beischlafsähnliche Handlung. Daher hat sich das Gericht bei der Strafzumessung für die Nötigung zur Duldung einer solchen beischlafsähnlichen Handlung grundsätzlich am Strafrahmen zu orientieren, welchen das Gesetz für die Vergewaltigung festlegt.