_ verbunden war. Insgesamt rechtfertigt es sich deshalb, die Einsatzstrafe für die weiteren drei Vergewaltigungen in Anwendung des Asperationsprinzips um 2 Jahre auf 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. 3.4.2. Hinsichtlich der sexuellen Nötigungen ergibt sich Folgendes: - 23 - Die sexuelle Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 189 Abs. 1 StGB). Der Tatbestand schützt die sexuelle Freiheit (BGE 146 IV 153).