Vielmehr ist er planmässig vorgegangen. Je - 22 - leichter es aber für ihn gewesen wäre, die sexuelle Integrität und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von B.B._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden (BGE 117 IV 112 E.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3). Dass er B.B._____ keinen zusätzlichen Schaden oder Schmerzen zu verursachen beabsichtigte, ist neutral zu bewerten, zumal dies für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich ist.