in massiver Weise verletzt, wobei es sich hierbei indessen um ein tatbestandsimmanentes Merkmal einer jeden Vergewaltigung handelt. Im Rahmen des an sich schon schweren Delikts sowie des sehr weiten Spektrums denkbarer Vergewaltigungen ist das Verschulden des Beschuldigten im unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln, zumal er B.B._____ weder konkret bedroht noch physische Gewalt angewendet hat; der psychische Druck beschränkte sich auf das Notwendige, um den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen vollziehen zu können.