Der Beschuldigte hat B.B._____ an ihrem Arbeitsort abgeholt und sie dazu gedrängt, in sein Auto zu steigen. Sodann fuhr er mit ihr in die D._____- Tiefgarage in Gemeinde R._____ und begab sich zu ihr auf den Rücksitz, wo es zum erzwungenen und für B.B._____ mitunter schmerzhaften Geschlechtsverkehr gekommen ist. Durch dieses Verhalten hat der Beschuldigte die sexuelle Integrität und damit ein hochwertiges Rechtsgut von B.B._____ in massiver Weise verletzt, wobei es sich hierbei indessen um ein tatbestandsimmanentes Merkmal einer jeden Vergewaltigung handelt.