Indem sich der Beschuldigte über den erkennbaren Willen von B.B._____ hinweggesetzt und den Geschlechtsverkehr sowie die sexuellen Handlungen vorgenommen hat, hat er sich der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Recht- fertigungs- oder Schuldausschlussgründe sind nicht ersichtlich.