__ händchenhaltend oder küssend gesichtet worden wäre. Das angebliche öffentliche Zeigen der Beziehung passt jedoch wiederum nicht zu den Schilderungen des Beschuldigten, B.B._____ sei jeweils hinten im Auto gesessen, damit keine Tamilen sehen würden, dass sie gemeinsam unterwegs seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 25). Tatsächlich gibt es denn auch niemand sonst, der die vom Beschuldigten behauptete Liebesbeziehung aus eigener Wahrnehmung bestätigen könnte, davon gehört hätte oder diese auch nur vermutet hätte.