Es fällt weiter auf, dass die Ausführungen des Beschuldigten zur angeblich 4-jährigen Beziehung mit B.B._____ sehr oberflächlich sind. So hatte der Beschuldigte angegeben, er habe mit ihr jeweils während der 2–3- minütigen Busfahrt gesprochen. Mit der Zeit habe er ihr dann gesagt, dass er sie liebe. Er habe sie auch gefragt, ob sie ihn heiraten wolle (UA act. 178, Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). Neben diesen relativ pauschalen Schilderungen wurden keine Details zu der Beziehung erwähnt, namentlich was wichtige Momente in der Beziehung gewesen sind, wie der Heiratsantrag abgelaufen ist, was man zusammen sonst gemacht hat, worüber gesprochen worden ist oder ähnliches. Es ist für das