Zudem gab er bei seiner ersten Einvernahme an, dass er einmal Analverkehr versucht habe, dies jedoch nicht funktioniert habe. In der Folge gab er an, es sei nie zu analem Geschlechtsverkehr gekommen, dies sei - 16 - auch nicht versucht worden. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er hierzu zunächst zwar an, es sei zu Analverkehr gekommen, was er jedoch später wieder abstritt, wobei diesbezüglich davon auszugehen ist, dass er die Frage nicht richtig verstanden hatte, zumal er ohne Übersetzung direkt auf Deutsch geantwortet hatte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22 und 25).