2.4.4. Weiter spricht der Ablauf der Anzeigeerstattung für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von B.B._____. Der Beschuldigte hatte hierzu ausgeführt, dass B.B._____ von den Vergewaltigungen erst berichtet habe, als ihre Familie geschockt auf ihre Beziehung reagiert hätte. Sie habe dann als Ausrede angegeben, dass sie die sexuellen Handlungen nicht gewollt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 26 und Plädoyer S. 13 ff.).