ihre Schwester unter den vorliegenden Umständen zu den Geschehnissen befragt hat, erscheint nachvollziehbar und spricht nicht per se gegen glaubhafte Aussagen der beiden Schwestern. Eine mögliche Einflussnahme auf Aussagen ist bei Besprechungen von Geschehnissen mit Angehörigen jedoch grundsätzlich nicht auszuschliessen. Bei der Erstellung der einzelnen Handlungen ist somit ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, welche Abläufe B.B._____ von sich aus beschrieben hat. - 13 -