glaubhaft sind und auf diese abgestellt werden kann. Ihre Aussagen sind über einen Zeitraum von fast fünf Jahren konstant geblieben. Ihre Befragungen haben jeweils viel Zeit in Anspruch genommen, da sie vor einer Antwort häufig lange überlegte oder schwieg. Sie hat jeweils angegeben, wenn sie etwas nicht mehr wusste und war merkbar bemüht, nichts Falsches zu sagen, eher hat sie keine Antwort gegeben. Entgegen dem Beschuldigten erscheint es auch nicht so, dass sie, wenn die befragenden Personen ihr nach längerem Überlegen ihrerseits mögliche Antworten vorgeschlagen haben, sie unpassende Vorschläge der Einfachheit halber angenommen hätte.