__ nimmt kein derartiges Ausmass an, dass sie der Befragung nicht hätte folgen können. Ihre auffälligen Defizite im sprachlichen Bereich – nämlich das Bilden von grammatikalisch fehlerhaften und kurzen Sätzen, sowie die teilweise relativ lange Zeit bis zur Abgabe einer Antwort – vermag nichts anderes zu belegen. Stattdessen wurde für das Obergericht in der Befragung deutlich, dass sie den (absichtlich leicht verständlich formulierten) Fragestellungen des Gerichts inhaltlich zum grössten Teil folgen und entsprechend passende sowie teilweise relativ differenzierte Antworten geben konnte. Es zeigte sich, dass sie nicht nur auf Ja/Nein- -9-