Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch von sämtlichen Vorwürfen. Es habe sich um eine Liebesbeziehung zwischen ihm und B.B._____ gehandelt. In der Beziehung sei es zu sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einverständnis gekommen. Unter anderem sei es zu Geschlechtsverkehr und Oralverkehr in seinem Fahrzeug in der genannten Tiefgarage gekommen. Von ihrer Behinderung habe der Beschuldigte nichts gemerkt. Insbesondere bringt er zahlreiche Argumente vor, weshalb die Aussagen von B.B._____, dass die Handlungen gegen ihren Willen geschehen seien, nicht glaubhaft seien und weshalb auf diese nicht abgestellt werden könne (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 9 ff.).