Zudem habe er jeweils seinen Penis bei ihr vaginal eingeführt und den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss vollzogen. Bei einem der Vorfälle habe sich B.B._____ zusätzlich auf den Sitz knien müssen und er habe von hinten den Analverkehr vollzogen. Bei einem der Vorfälle habe er weiter von ihr verlangt, dass sie ihn oral befriedige, was sie gegen ihren Willen getan habe. Bei sämtlichen vier Vorfällen habe er sie durch das Abschliessen seines Fahrzeuges am Weggehen gehindert (Anklageziffer 1).