2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklage vorgeworfen, es sei in der Zeit vom 1. August 2019 bis 10. November 2019 zu mindestens fünf Vorfällen mit sexuellen Handlungen zum Nachteil von B.B._____ gekommen. Er habe sich diesbezüglich der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der Nötigung schuldig gemacht.