2.1. Mit Berufungserklärung vom 26. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Ihm sei weiter eine angemessene Genugtuung für die unrechtmässige Haft auszurichten. 2.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 7. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung der Dauer Freiheitsstrafe auf 4 ½ Jahre und der Landesverweisung auf 10 Jahre. 2.3. Die Staatsanwaltschaft reichte am 6. September 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Anschlussberufungsbegründung ein. -4-