h) den Spesen von Fr. 152.00 i) andere Auslagen Zeugenentschädigung Fr. 75.45 Total Fr. 34'710.15 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. g, h und i im Gesamtbetrag von Fr. 8'252.45 auferlegt. 7. 7.1. Die vom amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Patrick Bürgi, Rechtsanwalt in Baden, eingereichte Kostennote wird in der Höhe von Fr. 15'135.75 (inkl. MWSt. von Fr. 1'041.90) genehmigt.