4. 4.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin [B.B._____] eine Genugtuung von Fr. 5'000.– zu bezahlen. 4.2. Die von der unentgeltlichen Vertreterin der Zivil- und Strafklägerin [B.B._____], Rosa Renftle, Rechtsanwältin in Rheinfelden, eingereichte Kostennote wird in der Höhe von Fr. 10'775.45 (inkl. MWSt. von Fr. 770.40) genehmigt. 4.3. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der unentgeltlichen Vertreterin der Zivilund Strafklägerin [B.B._____] die Entschädigung von Fr. 10'775.45 zu überweisen.