als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 11. Januar 2021 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten und zu einer Busse von Fr. 1'000.00 - 17 - verurteilt. 2.2. Die Busse von Fr. 1'000.00 wird aus den beschlagnahmten Vermögenswerten getilgt, so dass die Busse als bezahlt gilt. 2.3. Die ausgestandene Untersuchungshaft von einem Tag (26. August 2021 bis 27. August 2021) wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet.