Nach dem Gesagten erscheint die Gesamtbusse von Fr. 1'000.00 bereits vor dem Hintergrund der zahlreich begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz als mild. Eine Erhöhung fällt aufgrund des Verschlechterungsverbots jedoch ausser Betracht, weshalb es bei der von der Vorinstanz ausgesprochenen Busse von Fr. 1'000.00 bleibt. 2.9.3. Nachdem die Busse aus dem beschlagnahmten Bargeld zu bezahlen ist (siehe dazu unten), erübrigt sich die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird.