2.9.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Übertretungen zu einer Busse von insgesamt Fr. 1'000.00 verurteilt. Eine Reduktion kommt – entgegen dem Beschuldigten, der mit Berufung eine Busse von Fr. 300.00 beantragt hat – unter keinem Titel infrage. - 13 -