3.4. Mit vorgängiger Berufungsantwort und Anschlussberufungsbegründung vom 12. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten. 3.5. Mit Stellungnahme vom 27. Oktober 2023 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 13. Juni 2024 statt. Die amtliche Verteidigung wurde für die Berufungsverhandlung auf Rechtsanwalt Nicolas Simon übertragen. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: