Über die definitive Rückgabe bzw. die definitive Einziehung betreffend die beschlagnahmten Waffen hat die SIWAS im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu entscheiden. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'750.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 11'994.60 -4- d) andere Auslagen Fr. 2'060.00 Total Fr. 17'804.60