1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 21. September 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher (qualifizierter) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 und zu einer Busse von Fr. 500.00 zu verurteilen. Er sei zudem für die Dauer von 7 Jahren des Landes zu verweisen. 2. Das Bezirksgericht Aarau fällte am 12. Januar 2023 folgendes Urteil: