Der Betäubungsmittelschnelltest sei nur wegen seiner Medikamente (Antidepressiva) positiv ausgefallen. Sodann ist auch dem amtlichen Verteidiger, einem erfahrenen Rechtsanwalt, der dem Gesuchsteller bestellt worden ist, nichts aufgefallen, das an der Schuldfähigkeit des Gesuchstellers hätte zweifeln lassen. Damit einhergehend wurde auf das Stellen von Beweisanträgen wie z.B. die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens, verzichtet.